Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1‚ Infektionsschutzgesetz
Als beauftragte Ärztin des Gesundheitsamtes Hamburg biete ich Ihnen die Belehrung zur Erlangung der Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz.
- Die Kosten betragen 27,- Euro und müssen bitte in bar mitgebracht werden
- Ein gültiger Personalausweis ist erforderlich
- Ausländische Mitbürger benötigen außerdem eine Meldebestätigung.
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin.